Mindestalter von Bus- und Straßenbahnfahrern

Aktuelle Neuigkeiten rund um Busse in Berlin und der BVG. Dazu gehören z.B. neue Fahrzeuge, oder geänderte Linienführungen, aber auch Pressemeldungen etc.
M85
Beiträge: 32
Registriert: Dienstag 9. März 2010, 20:23

Mindestalter von Bus- und Straßenbahnfahrern

Ungelesener Beitrag von M85 » Donnerstag 4. Juli 2013, 18:00

Hallo in die Runde,

ein 19-jähriger Straßenbahnfahrer hat am vergangenen Mittwoch einen schweren Unfall verursacht - er übersah, dass das Heck eines LKW in die Gleisanlage ragte und rammte den LKW, der sich durch die Wucht des Aufpralls um 90 Grad drehte. Ein Fahrgast wurde Medieninformationen zufolge leicht verletzt.

Das Alter des Straßenbahnfahrers (19!) irritiert mich ein wenig.

Ich war bisher immer der Auffassung, dass man den Busführerschein erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres machen kann. In diesem Zusammenhang nun zwei Fragen:

- Stimmt meine Behauptung zum Mindestalter von Busfahrern?
- Gibt es diesbezüglich einen Unterschied zwischen Bus- und Straßenbahnfahrern?

Noch 'ne Frage: Gibt es in diesem Zusammenhang einen Unterschied zwischen Fahrern, die die Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb gemacht haben, und Fahrern, die ihren Busführerschein andersweitig erworben haben?

Schon vorweg vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß
M85

Benutzeravatar
IKARUS [BFB]
Moderator
Beiträge: 3934
Registriert: Donnerstag 9. April 2009, 21:42
Wohnort: Land Brandenburg
Kontaktdaten:

Re: Mindestalter von Bus- und Straßenbahnfahrern

Ungelesener Beitrag von IKARUS [BFB] » Donnerstag 4. Juli 2013, 18:38

Hallo M85,
21 Jahre ist die Regel ... beim FIF
Hier ... http://de.wikipedia.org/wiki/Berufskraf ... Ausbildung

Das Mindestalter zum Fahren von Omnibussen beträgt in der Regel 21 Jahre,
Ausnahmen regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung.
Fachkräfte im Fahrbetrieb müssen nach § 11 der Fahrerlaubnisverordnung die Gewähr dafür bieten,
dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Der Nachweis ist durch ein Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 (1) des Bundeszentralregistergesetzes
zu erbringen. Darüber hinaus müssen geistige und körperliche Eignung vorliegen und die Anforderungen
an das Sehvermögen erfüllt sein.

Wer im Güterkraft- oder Personenverkehr Fahrten zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen
mit bestimmten Fahrzeugen durchführt, hat nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz eine
Grundqualifikation nachzuweisen bzw. sich regelmäßig weiterzubilden.

Quelle: http://berufenet.arbeitsagentur.de/beru ... status=T08

D.h. - ab 21 Jahre darf man fahren. Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
Unterschiedliche Verfahrensweisen zw. Bus- und Bahnfahrer sind mir nicht bekannt.

Sogenannte Quereinsteiger, also die privat oder vom Arbeitsamt gefördert, den Personenbeförderungsschein
machen sind natürlich schon älter als 21 -sonst würden diese ja den FIF machen.

MfG B
Gute Fahrt

midibus
Beiträge: 2
Registriert: Mittwoch 15. Juni 2011, 08:51

Re: Mindestalter von Bus- und Straßenbahnfahrern

Ungelesener Beitrag von midibus » Donnerstag 4. Juli 2013, 20:04

Hallo,

19 Jahr ist möglich wenn eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer gemacht hat. Man die Ausbildung teils schon mit 16 Jahren mit den Mittlern Bildungsabschluss anfangen. Macht dann dort im Unternehmen mit 17 den PKW Führerschein und 18 den Busführerschein. Da hat man dann mit 19 schon etliche km gefahren und die Ausbildung schon Abgeschlossen.

Siehe die Fußnoten auf dem Link http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-F ... us_neu.htm

Grüße

M85
Beiträge: 32
Registriert: Dienstag 9. März 2010, 20:23

Re: Mindestalter von Bus- und Straßenbahnfahrern

Ungelesener Beitrag von M85 » Sonntag 7. Juli 2013, 10:39

Wieder was gelernt - vielen Dank für Eure Ausführungen.

Gruß
M85

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste