Das Berliner Verfassungsgericht hat den Einwänden des Berliner Senats zum Volksbegehren des S-Bahn-Tisches zugestimmt und als verfassungswidrig erklärt. Als Begründung nannte das Gericht, dass der Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn über das Berliner S-Bahnnetz nicht alleine Aufgabe des Landes Berlin ist, sondern auch vom Land Brandenburg. Somit kann der Berliner Senat nicht zu besonderen Vorgehensweisen aufgefordert werden.
Der Tagesspiegel
S-Bahn-Volksbegehren verfassungswidrig
- Combino 400 [BFB]
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S-Bahn-Volksbegehren verfassungswidrig
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